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Geschichte der Flagge der Kanaren (und VIII)

Die Autonomie

Als 1975 der politische Wandel eintrat, entzündete sich eine lebhafte, polemische Debatte darüber, welche Flagge von einem zukünftigen selbstregierten kanarischen Staatsgebilde benutzt werden sollte. Es war klar, dass niemand daran dachte, frühere Flaggen wie die des Ateneo wieder einzuführen, die fast gar nicht bekannt waren und an die sich kaum jemand erinnerte. Die linken Parteien unterstützten einen verfassungsmäßigen Passus, in dem die Kanarischen Inseln als „Nationalität“ angesehen werden sollten, während die Parteien der Rechten und der Mitte das Konzept einer „Region“ vertraten. Die Verfechter einer Unabhängigkeit blieben auf einige Grüppchen beschränkt, die im politischen Leben der Kanaren kaum eine Rolle spielten. Die Linken und die Verfechter der Unabhängigkeit einigten sich darauf, die Flagge mit den sieben grünen Sternen vorzuschlagen, während die Rechten und die Parteien der Mitte, die verbündet über eine Mehrheit in der gesetzgebenden Versammlung verfügten, für eine schlichte dreifarbige Flagge stimmten.

Scheinbar benutzten während dieser Jahre einige linke Gruppen auch eine Flagge mit sieben roten Sternen.

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Es mag als ein Kuriosum angesehen werden, dass die Spanische Sozialistische Arbeiterpartei (PSOE) in der Sitzung der Asamblea Mixta (=gemischte Versammlung, sie war zusammen gesetzt aus Abgeordneten und Senatoren der Kanaren und zusätzlich aus Mitgliedern der Samtgemeinden der (beiden) Provinzen) am 22. Dezember 1980 einen Kompromiss vorschlug, der darin bestand, die Farbe der Sterne von grün in weiß zu ändern, in Erinnerung an die „historische Flagge“, will sagen an diejenige des Ateneo. Hätte dieser Vorschlag Erfolg gehabt, hätte die Flagge etwa so ausgesehen:

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Man kann hier erkennen, wie die Art der Beratungen über die verschiedenen Vorschläge des ((Autonomie-))Statuts sich auf das Thema der Wahl einer Flagge auswirkten.

Es bereitete sich ein gewisser pragmatischer Geist der Einigkeit unter allen Parteien aus, der schließlich eine allgemeine Zustimmung zu der Option einer „Region“ und der Flagge der Familie Cantero Sarmiento mit sich brachte. Schließlich setzte das „Autonomie Statut der Autonomen Gemeinschaft der Kanaren“ per Gesetz 10/82 vom 16 August 1982 in Artikel 6 fest: „Die Flagge der Kanaren wird aus drei gleichen, senkrechten Streifen gebildet werden, deren Farben, vom Mast aus gesehen weiß, blau und gelb sind.“

Da es keine offiziellen Regeln für die Umsetzung des Artikels 6 gab, sind hier nachstehend die näherungsweisen RGB-Werte der Farben angefügt, wie sie für viele Jahre von den offiziellen Institutionen benutzt wurden. Diese sind für Gelb (R=255/G=204/B=0) und für Blau (R=7/G=104/B=160)

(Persönliche Anmerkung des Übersetzers: Nach eigenen Erfahrungen wurden 2007 in Teneriffa zwei verschiedene Blautöne auch an den Rathäusern verwendet, ein dunkles Marineblau, z.B. in Puerto d.L. Cruz, aber auch das von mir „Rebellenblau“ genannte Himmelblau, z.B. in La Laguna).

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Neben der einfachen, im Autonomie Statut festgelegten Flagge wird auch ein Muster verwendet, das ((im blauen Streifen)) das Wappen der Gemeinschaft enthält, das ebenfalls in einem Handbuch ((genau)) definiert ist.

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Mehr Informationen gibt es bei: Bilder und Informationen über das Wappen der Autonomen Gemeinschaft

Andererseits ist auf Volksfesten, Jahrmärkten und anderen öffentlichen Anlässen sehr häufig ein inoffizielles Muster zu sehen, das dieselben Farben hat, jedoch waagerecht gestreift. Der offenbar einzige Grund sind die Stoffstreifen der Flaggenhersteller, die diese waagerechten Streifen der Länge nach zusammennähen und dann quer abschneiden.

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Letztendlich gab die Kanarische Regierung per Dekret 184/2004 vom 21.Dezember 2004 (BOC 07-01-2005), geändert durch Erlass vom 24. November 2005 (BOC 02-12-2005), ein Handbuch über die einheitliche Verwendung von Symbolen heraus, in dem neben anderen Dingen auch Wappen, Tingierung (=Farbgebung) und Flaggen der Autonomen Kanarischen Gemeinschaft beschrieben sind.