Geschichte der Flagge der Kanaren (II)
Flaggen des Schifffahrts-Registers
Der königliche Erlass vom 30. Juli 1845 legte als erster eine anerkannte Flagge, die Flagge des Schifffahrts-Registers, gültig für alle Häfen der damals vereinigten Provinz mit dem Haupthafen Sta. Cruz de Tenerife fest. Sie zeigte auf marineblauem Grund ein weißes Schrägkreuz (=Andreaskreuz). Diese Flagge blieb in späterer Zeit diejenige der Insel Teneriffa.
1888 wurde die Flagge des Registers von Puerto de la Isleta/Puerto de la Luz in Las Palmas de Gran Canaria entworfen. Es zeigte eine schräglinks ((engl: per bend sinister)) in gelb und blau geteilte Flagge. Sie sollte später die Insel Gran Canaria repräsentieren.
Scheinbar war die Wahl der Farben und Muster dieser Register-Flaggen wie die der übrigen Flaggen spanischer Häfen ziemlich willkürlich. Sie dienten lediglich als Unterscheidungsflaggen ohne weitere Bedeutung. Aber in der Flagge von Las Palmas sollte zum Ausdruck kommen, dass das Blau für das Meer und das „Kanarengelb“ für die Farbe des nach den Inseln benannten Kanarienvogels stehen sollte.